Übrigens...
In den meisten Fällen betrifft die Rauchmelderpflicht alle Schlaf- und Kinderzimmer
sowie Flure, die als Fluchtwege dienen.
Eine zusätzliche Ausstattung von Wohn- & Aufenthaltsräumen führt zu einer optimalen Absicherung.
DIN 14676-1
“Anwender-Norm”
Die Norm, die man kennen sollte, wenn man Rauchwarnmelder installiert.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich bezieht sich auf Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.
Inhalt der Anwender-Norm
Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern
Teil 2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer
Stand der Technik
Den allgemein anerkannten Stand der Technik stellt die aktuell gültige Fassung, veröffentlicht im Dezember 2018, dar.
Die zentralen Aussagen der Anwender-Norm
- Rauchwarnmelder dienen der frühzeitigen Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden (Personenschutz)
- Rauchwarnmelder können einzeln, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden
- Es dürfen ausschließlich Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die der “Produkt-Norm” DIN 14604 entsprechen
- Die Melder sind so anzubringen, dass Brandrauch ungehindert eindringen kann und Brände bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden
- Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens aber 50 cm von der Wand entfernt angebracht werden
- Die Geräte sind regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen
- Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen