Rauchmelderpflicht im Überblick

Rauchmelderpflicht im Überblick

  • gesetzlich vorgeschrieben: Rauchwarnmelder
  • für Wohnhäuser, Wohnungen & wohnungsähnliche Bereiche
  • Details in jeweiliger geltender Landesbauordnung

Übrigens...

In den meisten Fällen betrifft die Rauchmelderpflicht alle Schlaf- und Kinderzimmer

sowie Flure, die als Fluchtwege dienen.
Eine zusätzliche Ausstattung von Wohn- & Aufenthaltsräumen führt zu einer optimalen Absicherung.

DIN 14676-1


“Anwender-Norm”
Die Norm, die man kennen sollte, wenn man Rauchwarnmelder installiert.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich bezieht sich auf Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Inhalt der Anwender-Norm

Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern

Teil 2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer

Stand der Technik

Den allgemein anerkannten Stand der Technik stellt die aktuell gültige Fassung, veröffentlicht im Dezember 2018, dar.

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Die zentralen Aussagen der Anwender-Norm

  • Rauchwarnmelder dienen der frühzeitigen Warnung anwesender Personen vor Brandrauch und Bränden (Personenschutz)
  • Rauchwarnmelder können einzeln, miteinander vernetzt und/oder an einer Warneinrichtung betrieben werden
  • Es dürfen ausschließlich Rauchwarnmelder eingesetzt werden, die der “Produkt-Norm” DIN 14604 entsprechen
  • Die Melder sind so anzubringen, dass Brandrauch ungehindert eindringen kann und Brände bereits in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden
  • Rauchwarnmelder müssen mittig an der Zimmerdecke, mindestens aber 50 cm von der Wand entfernt angebracht werden
  • Die Geräte sind regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen
  • Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, spätestens aber nach 10 Jahren (+6 Monate) nach dem Datum der Inbetriebnahme auszutauschen